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Bulgarien
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Geschäftsbedingungen
"Helia Comers" EOOD ist eine Vermittlungsfirma und organisiert die Jagd nicht. Wir sind die Vermittler zwischen Ihnen und die Jagdrevieren, welche die Jagd organisieren. Eine Ausnahme ist die Treibjagd, welche wir in der Zeit von 31. Oktober bis 31. Dezember in unseren Jagdhütten im Balkangebirge völlig organisieren. Ihre Aufgabe ist uns die Mediation zwischen uns und die Jagdreviere zu erlauben. Als Mediator übernehmen wir die Pflicht unsere Auftraggeber zu beraten und Unterstützung im Bezug auf die von Ihnen gewählte Jagd zu leisten. Durch die Unterzeichnung des Vermittlungsvertrags können für Sie die gewählte Jagdgegend/Revier vereinbaren. Dieser Vermittlungsvertrag wird erst nach folgender Bestätigung angewendet:
1. Buchung
Alle Verpflichtungen, welche sich aus der Jagd ergeben, werden in Bulgarien bezahlt. Für die Buchung ist ein Pfand / Sicherheitsleistung/ erforderlich. Dieses Pfand ist in der Höhe bis zu 50% der Kosten oder kann im Bewerbungsformular vereinbart werden. Der restliche Teil der Kosten ist 30 Tagen vor dem Beginn der Fahrt zu bezahlen. Die Höhe der Kosten wird in der Antwort auf Ihr Bewerbungsformular genannt. Die endgültige Kostenberechnung der Jagd wird vor Ort entsprechend des Protokolls der Jagdreviere gemacht.
2. Haftung
Wir garantieren für:
sorgfältige Wahl und Prüfung der Jagdgegenden;
die richtige Beschreibung der Trophäen;
die gewissenhafte Vorbereitung der Reise;
Als Vermittler tragen wir keine Verantwortung für die Gefahren wie Körperverletzungen, Schaden und Kosten bei höheren Gewalt (Straßenunfälle, Streik, Verspätungen, Naturkatastrophen).
3. Einwände
Unser Kunde hat uns über seine Einwände im Bezug auf die Jagdführer mitzuteilen und unverzüglich eine Entschädigung/ Schadenersatz erfordern. Falls er danach immer noch keine Entschädigung bekommen hat, hat er seine Einwände in den Jagdprotokoll einzutragen und das Protokoll ist vom Kunden und vom Jagdführer zu unterzeichnen. Ist der Einwand im Protokoll nicht eingetragen, kann der Kunde keinen Anspruch auf Reduzierung der Emissionen haben.
4. Vereinbarung über Annullierung
Falls Sie die Jagd annullieren möchten, müssen Sie das uns vorher mitteilen, damit wir die Möglichkeit prüfen, ob die gebuchten Tage einem anderen Jäger zu geben sind oder im Rahmen des laufenden Jahres verschoben werden können. Falls es keine solche Möglichkeit besteht verliert der Jäger das im Voraus überwiesene Pfand. Helia Comers EOOD kann den Vertrag wegen höheren Gewalten wie Krieg, Streik, Aufstand, Epidemien, Naturkatastrophen u. a. kündigen
5. Kündigung
Falls der Kunde den Vertrag kündigt, übernimmt er folgenden Lasten:
das I Voraus vereinbarte Pfand (zur Deckung unserer Verluste und der Bearbeitung der, die die hängende Jagd betreffen, Jagdschein). Kosten für annullierte Flüge, Rent-a-car, Hotels, Entschädigungen für die Jagdfläche u.s.w.
6. Amtliches
Wir geben dem Jäger Information über Reisepass, Visum, Zoll, Währung und die Gesundheitsvorschriften.


